Verhinderungspflege

Als pflegender Angehöriger haben Sie die Möglichkeit Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung ist ein bestehender Pflegegrad von mindestens Grad 2.
Verhinderungspflege kann Stunden-, Tage- und Wochenweise abgerechnet werden. Maximal jedoch für 56 Tage pro Jahr. Sie können private Termine, den Besuch im Fitnessstudio, Konzerte, Urlaubszeiten oder auch Krankheitsbedinge Ausfallzeiten damit überbrücken.

Die Pflegekasse hält ab Pflegegrad zwei, ein Budget von 1685 € pro Jahr bereit, welches Sie individuell und selbstbestimmt einsetzen können.
Wurde keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommenen, können bis zu 806 € aus dem Kurzzeitpflegebudget zusätzlich beantragt werden.
Übernehmen nahe Verwandte die Verhinderungspflege, so haben Sie nur das 1,5 fache des Pflegegeldes für die Verhinderungspflege zur Verfügung. Pflegedienste oder andere Dienstleister, sowie nicht Verwandte bekommen den vollen Satz.
Ab 01.Juli 2025 gibt es einen gemeinsames Budget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Das sogenannte Entlastungsbudget beinhaltet dann 3539 €, es kann für die Kurzzeitpflege wie auch zur Verhinderungspflege genutzt werden. Allerdings sind die Konditionen für die Verhinderungspflege wie eingangs beschrieben auf maximal 2491 € festgelegt. Der volle Betrag von 3539 € ist nur für den Aufenthalt in einer Kurzzeitpflege vorgesehen.

Ich unterstütze Sie gern Stunden- sowie Tageweise im Rahmen der Verhinderungspflege, um Ihnen Regeneration und Ausgleich zu ermöglichen.
Sehr gern berate ich Sie, um Ihre individuellen Lösung zu finden.

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