Private Leistung

Da meine Leistungen die Angebote und Vorgaben der gesetzlichen Krankenkasse übertreffen und nicht übernommen werden, kann ich meine Dienste nur als private Leistung anbieten.
Zusammen planen wir Ihre gewünschten Leistungen sowie den Zeitrahmen, entsprechend vereinbaren wir ein Stundenhonorar. Sie bestimmen also ganz individuell und zahlen entsprechend selbst.

Bei bestehendem Pflegegrad ist es möglich, das „Pflegegeld für selbstbeschaffte Pflege“ sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch das „Verhinderungspflegegeld“ einzusetzen.
Bitte sprechen Sie mich hierzu an, ich berate Sie gern.

Nach oben scrollen